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Schwarzarbeit in der Hotellerie und Gastronomie: Zoll kontrolliert Verdachtsfälle

Am vergangenen Samstag führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls bundesweit verdachtsunabhängige Prüfungen im Hotel- und Gaststättengewerbe durch. Die Schwerpunktprüfungen hatten das Ziel, die Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, Mindestlohnbestimmungen und die Bekämpfung illegaler Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit sowie Leistungsbetrug sicherzustellen.

In Zusammenarbeit mit dem Finanzamt Zeven und Stade beteiligte sich das Hauptzollamt Bremen an den Kontrollen in Bremen, Stade und im Landkreis Rotenburg/Wümme. Insgesamt wurden an diesem Tag 12 Gaststätten überprüft, wobei in 9 Fällen Verstöße gegen die Mindestlohnzahlung und in 12 Fällen Hinweise auf Leistungsmissbrauch festgestellt wurden. Zusätzlich wurden in 12 Fällen Verwarnungen ausgesprochen, da Arbeitnehmer nicht die erforderlichen Dokumente vorlegen konnten.

Die Schwerpunktprüfungen werden durch umfassende Nachprüfungen ergänzt, bei denen die gesammelten Daten vor Ort mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung der Unternehmen abgeglichen werden. Der Fokus des Zolls liegt besonders auf der Hotellerie und Gastronomie, da diese Branchen anfällig für Schwarzarbeit sind. Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe unterliegt den Regelungen des Mindestlohngesetzes, wobei der allgemeine Mindestlohn seit dem 1. Januar 2024 bei 12,41 Euro pro Stunde liegt.

Nicole Tödter, Leiterin des Hauptzollamts Bremen, betonte die Bedeutung der Bekämpfung von Schwarzarbeit in dieser Branche und wies darauf hin, dass Schwarzarbeit nicht nur dem Sozialstaat, sondern der gesamten Gesellschaft schadet. Die Maßnahmen des Zolls sollen dazu beitragen, faire Arbeitsbedingungen in der Hotellerie und Gastronomie zu gewährleisten und illegale Machenschaften konsequent aufzudecken.


OTS

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