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Zoll prüft Mindestlohn: Arbeitsplatzkontrollen im Hotel- und Gaststättengewerbe

Am 9. Juni führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls deutschlandweit Prüfungen im Hotel– und Gaststättengewerbe durch. Im Bereich des Hauptzollamts Lörrach wurden 58 Zollbeamte eingesetzt, um 213 Beschäftigte in 53 Unternehmen zu befragen. Der Fokus lag dabei auf der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, dem Mindestlohn von 12,41 Euro pro Stunde, illegale Beschäftigung, Scheinselbständigkeit und Sozialleistungsbetrug. In einigen Fällen müssen weitere Prüfungen der Geschäftsunterlagen durchgeführt werden, da Hinweise auf Mindestlohnunterschreitungen und fehlerhaft abgeführte Sozialversicherungsbeiträge vorliegen. Ein Verdachtsfall von Scheinselbständigkeit und neun ausländische Arbeitnehmer ohne erforderliche Papiere wurden ebenfalls festgestellt.

Der Zoll spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen, indem er durch umfangreiche Prüf- und Ermittlungsverfahren für faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen sorgt. Die Prüfungen erfolgen risikoorientiert, sowohl durch Stichproben als auch Vollprüfungen aller Beschäftigten eines Arbeitgebers. Besonders in Branchen, die stark von Schwarzarbeit betroffen sind, führt die FKS regelmäßig bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen mit erhöhtem Personaleinsatz durch, um eine hohe Anzahl von Kontrollen sicherzustellen.

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OTS

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