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Grundgesetz-Änderung gefordert: Mehr Schutz für queer Menschen?

Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, setzt sich für eine Änderung des Grundgesetzes ein, um queerer Menschen in Deutschland einen besseren Schutz zu gewährleisten. Zum 30. Jahrestag der Aufhebung der Strafbarkeit von Homosexualität betont der Grünen-Politiker die Notwendigkeit, diese Gruppe vor Diskriminierung zu bewahren. Laut Lehmann haben queere Menschen bisher keinen expliziten Schutzstatus im Grundgesetz, obwohl sie die letzte von den Nazis verfolgte Gruppe sind. Weitere Einzelheiten können Sie im Artikel auf www.volksfreund.de nachlesen.

Ähnliche Bestrebungen zur Verbesserung des Schutzes queerer Menschen gab es auch in der Vergangenheit in Deutschland. Bereits in den 1990er Jahren wurden Gesetze erlassen, um Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung zu bekämpfen. Trotz dieser Fortschritte sind queere Menschen immer noch mit Vorurteilen und Anfeindungen konfrontiert.

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Statistiken zeigen, dass Gewalt gegen queere Personen in Deutschland immer noch weit verbreitet ist. Laut einer Studie des LSVD (Lesben- und Schwulenverband in Deutschland) wurden allein im letzten Jahr mehr als 300 Fälle von Hasskriminalität gegen LGBT+-Personen registriert. Dies verdeutlicht die Dringlichkeit eines verbesserten Schutzes für die Community.

Die vorgeschlagene Grundgesetzänderung könnte dazu beitragen, das Bewusstsein für die Rechte und den Schutz queerer Menschen in Deutschland zu stärken. Eine explizite Erwähnung im Grundgesetz würde signalisieren, dass Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung in keiner Form toleriert wird. Dies könnte einen wichtigen Schritt zur Schaffung einer inklusiveren Gesellschaft darstellen.

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