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Grundgesetz-Änderung für den Schutz queerer Menschen: Was plant die Bundesregierung?

Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, fordert eine Grundgesetz-Änderung zum stärkeren Schutz queerer Menschen. Artikel 3 verbietet Diskriminierung, aber das Merkmal sexueller Identität fehlt. 30 Jahre nach der Aufhebung des Artikel 175 sind gleiche Schutzaltersgrenzen gültig. Lehmann sieht dringenden Handlungsbedarf und begrüßt Unterstützungssignale aus CDU-geführten Landesregierungen für eine Grundgesetzänderung. Weitere Einzelheiten können Sie im Artikel auf www.radiooberhausen.de nachlesen.

Weitere ähnliche Bestrebungen zur Erweiterung des Grundgesetzes zum Schutz von Minderheiten gab es in der Vergangenheit. Ein Beispiel dafür ist die Ergänzung des Schutzes vor Diskriminierung aufgrund des Geschlechts im Jahr 1994. Damals wurde Artikel 3 des Grundgesetzes um das Merkmal „Geschlecht“ erweitert, um Frauen einen besseren rechtlichen Schutz zu bieten.

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In Bezug auf die möglichen Auswirkungen einer Grundgesetzänderung zum Schutz queerer Menschen in Deutschland könnten sich positive Veränderungen ergeben. Durch eine explizite Erwähnung der sexuellen Identität als geschütztes Merkmal im Grundgesetz könnten Diskriminierungsfälle effektiver bekämpft und die Rechte von LGBTQ+-Personen gestärkt werden. Dies könnte auch zu einem gesellschaftlichen Umdenken und einer größeren Akzeptanz gegenüber queerer Vielfalt führen.

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