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Queer-Schutz im Grundgesetz: Grüner Politiker drängt auf Änderung

Der Queer-Beauftragte der Bundesregierung, Sven Lehmann, fordert eine Änderung des Grundgesetzes, um queerer Menschen in Deutschland einen besseren Schutz zu gewähren. Er betont, dass diese Gruppe bisher nicht explizit im Grundgesetz geschützt ist und dieser Schutz wichtig ist, um Diskriminierung vorzubeugen. Lehmann sieht einen dringenden Änderungsbedarf im Grundgesetz, da bisherige Bestimmungen nicht ausreichen, um queere Menschen vor Menschenrechtsverletzungen zu schützen. Eine Grundgesetzänderung benötigt eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag und Bundesrat, was nicht einfach umsetzbar ist. Es gibt jedoch positive Signale aus einigen CDU-geführten Landesregierungen zur Unterstützung einer Ergänzung von Artikel 3 des Grundgesetzes. Weitere Einzelheiten können Sie im Artikel auf www.antennemuenster.de nachlesen.

Ähnliche Bestrebungen zur Stärkung des Schutzes queerer Menschen gab es in der Vergangenheit auch in anderen Ländern. So wurde beispielsweise in mehreren europäischen Staaten die Ehe für alle eingeführt, um die Gleichberechtigung von Homo- und Heterosexuellen sicherzustellen. In einigen Ländern wurden zudem Gesetze erlassen, die explizit Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung verbieten.

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In Deutschland zeigt sich ein positiver Trend in Bezug auf die Akzeptanz von LGBTQ+-Personen. Dennoch sind Angriffe auf queere Menschen nach wie vor ein Problem. Laut Statistiken wurden in den letzten Jahren vermehrt Übergriffe auf LGBTQ+-Personen verzeichnet, insbesondere in Großstädten wie Berlin oder Hamburg.

Die geplante Grundgesetzänderung zur Aufnahme der sexuellen Identität als Diskriminierungsmerkmal könnte positive Auswirkungen auf die LGBTQ+-Community in Deutschland haben. Durch einen expliziten Schutzstatus im Grundgesetz könnten queere Menschen besser vor Diskriminierung und Gewalt geschützt werden. Dies könnte langfristig zu einer höheren gesellschaftlichen Akzeptanz und Gleichstellung führen.

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