Am Sonntagmittag des 9. Juni 2024 wurden die Polizeikräfte in Zweibrücken über mehrere Notrufe von Passanten informiert, die einen Mann auf den Bahngleisen gemeldet hatten. Der 26-Jährige lief von der Haltestelle Rosengarten in Richtung des Hauptbahnhofs Zweibrücken, direkt auf den Bahngleisen entlang. Die Polizei konnte den alkoholisierten Mann im Bereich des Bahneinschnitts unterhalb der Fahrzeugbrücke in der Kesselbachstraße lokalisieren. Nachdem der Zugverkehr gestoppt wurde, gelang es den Beamten in einem Gespräch, den Mann dazu zu bewegen, den Gefahrenbereich zu verlassen.
Der Vorfall führte zu einer vorübergehenden Unterbrechung des Zugverkehrs, der erst nach dem Verlassen des Mannes wieder aufgenommen werden konnte. Die Beweggründe des jungen Mannes für sein riskantes Verhalten blieben zunächst unklar und wurden Gegenstand weiterer polizeilicher Ermittlungen. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gemäß der Eisenbahnbetriebsordnung eingeleitet.
Dieser Vorfall verdeutlicht die ernsten Konsequenzen und Gefahren, die mit dem Betreten von Bahngleisen verbunden sind. Trotz des glücklichen Ausgangs des Vorfalls hätte die Situation auch anders enden können, wenn die Polizeikräfte nicht rechtzeitig eingegriffen hätten. Für die Nachahmung von solch riskantem Verhalten fehlt es an Verständnis und Vernunft.
Es ist wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger sich der potenziellen Gefahren bewusst sind und im Falle von Beobachtungen wie dieser sofort Hilfe rufen. Die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Bürgern ist entscheidend, um solche lebensbedrohlichen Situationen zu verhindern und die Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten.