Am vergangenen Samstag führte der Zoll eine groß angelegte Schwerpunktprüfung in Thüringen und Südwestsachsen durch. Über 60 Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe wurden kontrolliert, wobei der Fokus auf der Einhaltung des Mindestlohns, sozialversicherungsrechtlichen Pflichten und der Aufdeckung von Schwarzarbeit lag. Mehr als 100 Zöllnerinnen und Zöllner waren im Einsatz und befragten insgesamt 333 Beschäftigte zu ihren Arbeitsverhältnissen.
Insgesamt wurden 61 Fälle von möglichen Unregelmäßigkeiten festgestellt, die nun genauer untersucht werden. Diese reichen von Verstößen gegen den Mindestlohn bis hin zu illegaler Beschäftigung von Ausländern und Sozialleistungsbetrug. Die Zöllner leiteten vor Ort bereits zehn Strafverfahren ein und stellten 15 Bußgeldverfahren wegen des Verdachts auf illegale Beschäftigung ein.
Die Schwerpunktprüfung wird durch umfangreiche Nachprüfungen ergänzt, bei denen die vor Ort erhobenen Daten mit der Lohn- und Finanzbuchhaltung abgeglichen werden. Dabei arbeitet der Zoll eng mit der Deutschen Rentenversicherung und anderen Behörden zusammen. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Gastronomie gelegt, da diese Branche besonders anfällig für Schwarzarbeit ist.
Der Zoll spielt eine entscheidende Rolle bei der Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen sowie bei der Schaffung fairer Arbeitsbedingungen. Durch risikoorientierte Prüf- und Ermittlungsverfahren werden regelmäßige Schwerpunktprüfungen durchgeführt, um Schwarzarbeit effektiv zu bekämpfen. In dieser Hinsicht leistet der Zoll einen wichtigen Beitrag zur Wahrung der Integrität des Arbeitsmarktes und des fairen Wettbewerbs.