In einer nächtlichen Aktion an der deutsch-niederländischen Grenze wurde ein 29-jähriger Mann von der Bundespolizei festgenommen. Der Mann war mit drei Haftbefehlen gesucht worden, u.a. wegen einer ausstehenden Geldstrafe in Höhe von 1.100 Euro. Die Festnahme erfolgte, als der Mann mit einem Reisebus aus den Niederlanden nach Deutschland einreiste und auf einem Autobahnparkplatz kontrolliert wurde.
Die Beamten stellten bei der Überprüfung des 29-jährigen Deutschen fest, dass er wegen Vergehen im Zusammenhang mit Leistungsbetrug gesucht wurde. Er hatte die Möglichkeit, die Geldstrafe zu begleichen oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von 110 Tagen anzutreten. Da er den Betrag nicht aufbringen konnte, wurde er inhaftiert und in eine Justizvollzugsanstalt gebracht. Darüber hinaus hatte die Staatsanwaltschaft Interesse am Aufenthaltsort des Mannes und hatte eine Aufenthaltsvermittlung ausgeschrieben.
Die Festnahme des 29-Jährigen zeigt die enge Zusammenarbeit und Effektivität der Bundespolizei bei der Durchsetzung von Haftbefehlen. Es handelt sich hier um einen Fall von konsequenter Strafverfolgung und die klare Umsetzung von gerichtlichen Entscheidungen. Die öffentliche Sicherheit wird durch solche Maßnahmen gestärkt, da Personen, die gegen das Gesetz verstoßen haben, konsequent zur Verantwortung gezogen werden.