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Schwerpunktprüfung in Köln: Illegale Beschäftigung und Mindestlohnverstöße in Gastronomiebetrieben aufgedeckt

Der Kölner Zoll führte gestern eine Überprüfung von 38 Gastronomiebetrieben sowie den dort beschäftigten 111 Personen durch. Die Aktion war Teil einer bundesweiten Schwerpunktprüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit. Einsatzkräfte von Polizei, Steuerfahndung, Ordnungs- und Ausländeramt unterstützten die Kontrollen. In Köln wurden fünf Gastronomiebetriebe unter die Lupe genommen, wobei drei illegal beschäftigte vietnamesische Staatsangehörige entdeckt wurden. Diese Form der illegalen Beschäftigung hat oft Ausbeutung zum Ziel, daher sind Ermittlungen entscheidend, so der Pressesprecher des Hauptzollamts Köln, Jens Ahland.

In Bonn wurden vier Gastronomiebetriebe inspiziert, was zur Aufnahme von Ermittlungen wegen illegalen Aufenthalts in Deutschland führte bei zwei angetroffenen Personen führte. Im Rhein-Sieg-Kreis, Leverkusen, Rheinisch-Bergischen Kreis, Oberbergischen Kreis und Rhein-Erft-Kreis wurden ebenfalls Kontrollen durchgeführt. In einigen Fällen wurden Unregelmäßigkeiten festgestellt, wie das Fehlen von Stundenaufzeichnungen nach dem Mindestlohngesetz und Hinweise auf nicht gemeldete Beschäftigte zur Sozialversicherung. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt die Auswertung der gesammelten Daten fort, um die Einhaltung arbeitsrechtlicher Vorschriften sicherzustellen.

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OTS

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