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Förderprogramm „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ unterstützt innovative Unternehmen im Ländlichen Raum

In der aktuellen Runde des Förderprogramms „Spitze auf dem Land! Technologieführer für Baden-Württemberg“ wurden sechs innovative Unternehmen im ländlichen Raum ausgewählt, um ihre Technologieführerschaft zu stärken. Diese Initiative unterstreicht die Bedeutung von Innovation für den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg. Der Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk, betont die Rolle von Technologieführern in der Gestaltung der Zukunft und im Wettbewerbserfolg.

Die Finanzierung für diese Förderlinie stammt aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) des Landes sowie dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Die ausgewählten Unternehmen können nun ihre Förderanträge bei der L-Bank einreichen, um Zuschüsse zu erhalten.

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Nachhaltigkeit und Umweltschutz im Fokus

Eine wichtige Zielsetzung des Förderprogramms ist die Unterstützung von Projekten mit Schwerpunkt auf Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Minister Hauk hebt die Bedeutung von bioökonomischen und kreislaufwirtschaftlichen Aspekten hervor und hebt hervor, dass Projekte, die zur Kreislaufwirtschaft beitragen, einen zusätzlichen Zuschuss erhalten. Unternehmen, die sich in diesen Bereichen engagieren, werden ermutigt, sich für die nächste Auswahlrunde zu bewerben.

Zukunftstechnologien, Kompetenzen und Klimaschutz im Fokus

Das Förderprogramm zielt darauf ab, kleine und mittlere Unternehmen im ländlichen Raum zu unterstützen, die das Potenzial zur Technologieführerschaft besitzen. Besonderes Augenmerk wird auf Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten gelegt, die innovative Technologien entwickeln und über fortschrittliche Technologiekompetenz verfügen. Diese Unternehmen prägen die wirtschaftliche Struktur Baden-Württembergs und sind entscheidend für Innovation und Zukunftsfähigkeit.

Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten können Zuschüsse von bis zu 20 Prozent für ihre Investitionen erhalten, während mittlere Unternehmen mit bis zu 100 Beschäftigten bis zu zehn Prozent Zuschuss in Anspruch nehmen können. Die Förderung umfasst Investitionen in Gebäude, Maschinen und Anlagen zur Entwicklung neuer Produkte und Dienstleistungen. Die Antragstellung erfolgt durch die Gemeinden in Zusammenarbeit mit den Unternehmen, und die endgültige Entscheidung über die Förderung liegt beim Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.

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