Mehrere Hunde der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern sind derzeit nur teilzeitbeschäftigt, da sie regelmäßiges Training benötigen, um fit für den Dienst zu bleiben. Dabei werden sie für den Schutzdienst sowie die Suche nach vermissten Personen oder bestimmten Substanzen eingesetzt. Früher wurden bei dieser Ausbildung auch Stachelhalsbänder verwendet, um den Hunden gewünschtes Verhalten beizubringen. Seit Anfang 2022 sind Stachelhalsbänder jedoch für die Ausbildung von Polizei-, Zoll- und Bundeswehrhunden verboten.
Verbot von Stachelhalsbändern
Das Training mit Stachelhalsbändern wurde in Mecklenburg-Vorpommern eingestellt, um die Tierschutz-Hundeverordnung einzuhalten. Etwa 30 Diensthunde werden daher vorübergehend nicht im Bereich der Schutzaufgaben eingesetzt, können aber weiterhin als Spürhunde dienen. Brandenburg hingegen setzt sich für eine Aufhebung des Verbots ein, um den Einsatz von Halsbändern wieder zu ermöglichen.
Ungewisse Zukunft für die Verordnung
In Brandenburg wird das Verbot der Stachelhalsbänder seit mehr als zwei Jahren nicht umgesetzt. Eine Initiative im Bundesrat, zu der auch Brandenburg gehört, strebt eine Ausnahmeregelung an, um bereits ausgebildete Bestandshunde weiterhin als Schutzhunde einsetzen zu können. Dies stößt jedoch auf Kritik von Tierschutzorganisationen wie Peta.
Kontroverse um den Einsatz von Hunden
Peta lehnt die Verwendung von Hunden für gefährliche Einsätze ab und bezeichnet die Ausnahmeregelung als Rückschritt im Tierschutz. Die Organisation argumentiert, dass moderne Technologie und gute Ausbildung es unnötig machen, Hunde gewaltsam zu trainieren. Die Debatte darüber, ob Hunde für solche Zwecke eingesetzt werden sollten, ist noch nicht abgeschlossen und wurde vorerst vertagt.