Neuer Cannabis–Grenzwert im Straßenverkehr beschlossen
Die Legalisierung von Cannabis in Deutschland führt zu neuen Regeln für das Autofahren unter dem Einfluss der Droge. Der Bundestag hat nun einen Grenzwert von 3,5 Nanogramm festgelegt, der ab Juli in Kraft treten wird. Dieser Grenzwert entspricht ungefähr einem Blutalkoholspiegel von 0,2 Promille und liegt unter der kritischen Schwelle von 7 Nanogramm.
Dabei folgte das Parlament den Empfehlungen einer Expertenkommission, die darauf hinweist, dass die THC-Konzentration im Blut etwa acht Stunden nach dem Konsum eines Joints bei 1 Nanogramm liegt. Bei regelmäßigem Konsum kann dieser Wert höher sein. Bei erstmaliger Überschreitung des Grenzwerts drohen 500 Euro Geldbuße und ein Monat Fahrverbot.
Es ist nun auch verboten, Cannabis und Alkohol gemeinsam zu konsumieren, da bei einem Verstoß eine Geldstrafe von 1.000 Euro droht. Personen unter 21 Jahren, die sich noch in der Probezeit befinden, müssen ein Null-Nanogramm-Limit einhalten. Ausnahmen von diesem Verbot sind möglich, insbesondere bei medizinischer Nutzung.