Traditionsfeuer bitte rechtzeitig anzeigen
Das Entzünden von offenen Feuern in der freien Natur außerhalb behördlich zugelassener Plätze ist in der Regel nicht gestattet. Für Bräuche wie das Sonnwendfeuer ist eine Erlaubnis der entsprechenden Behörde sowie die Zustimmung des Grundstücksbesitzers erforderlich.
Regelung in Stadt Ansbach
In Anbetracht möglicher Sonnwendfeuer im Stadtgebiet weist die Stadt Ansbach darauf hin, dass diese spätestens eine Woche vor dem geplanten Abbrennen gemeldet werden müssen. Hierbei sind der genaue Standort des Feuers sowie die Kontaktdaten einer verantwortlichen Person anzugeben.
Bei weiteren Fragen oder für detaillierte Informationen empfiehlt sich ein Blick auf die offizielle Website der Stadt Ansbach, wo alle relevanten Bestimmungen und Vorschriften einsehbar sind.
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Ursprünglich wurde es in den 1950er Jahren aus einer Boje entwickelt! Seither ist es ein fester Bestandteil jeder Gartenparty und das Herzstück jeder geselligen Runde im Freien.
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