![Gehwege ohne Autos: Neues Urteil stärkt Anwohnerrechte](https://nachrichten.ag/wp-content/uploads/2024/06/Nachrichten-Aktuell-1-151.png)
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine wegweisende Entscheidung getroffen, die es Anwohnern erlaubt, gegen zugeparkte Gehwege vorzugehen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßt dieses Urteil als wichtige Maßnahme zur Schaffung von Rechtssicherheit im öffentlichen Raum.
Anspruch der Anwohner auf begrenzten Raum
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat festgestellt, dass Anwohner unter bestimmten Bedingungen verlangen können, dass Maßnahmen gegen Gehwegparker ergriffen werden. Diese Regelung gilt nur für den Bereich unmittelbar vor der eigenen Haustür, wenn die Nutzung des Gehwegs erheblich beeinträchtigt ist.
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund fordert nun eine Neugestaltung des rechtlichen Rahmens für Kommunen, um eine bessere Nutzung des öffentlichen Raums zu ermöglichen. Parkplätze für Autofahrer sollen weiterhin vorhanden sein, aber auch alternative Verkehrsmittel wie Fahrräder, Fußgänger und der Öffentliche Nahverkehr müssen gefördert werden.
Fünf Eigentümer setzen sich durch
In Bremen hatten fünf Eigentümer erfolgreich gegen die Stadt geklagt, um gegen das sogenannte „aufgesetzte Parken“ auf Gehwegen vorzugehen. Diese Praxis war jahrelang umstritten und trotz eines Verbots weit verbreitet. Die Behörden haben dies lange Zeit toleriert, aber das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts schafft nun Klarheit.
Umdenken in den Städten erforderlich
Nach dem Richterspruch sind deutsche Städte aufgefordert, konsequent gegen Gehwegparker vorzugehen. Der ökologische Verkehrsclub VCD und die Deutsche Umwelthilfe fordern Maßnahmen wie Ordnungsgelder oder Abschleppungen, um die Straßenverkehrsordnung durchzusetzen. Das Bundesverwaltungsgericht hat damit ein wichtiges Signal für die Einhaltung von Verkehrsregeln gesetzt.
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