Erbrecht Experte empfiehlt Testament nicht zuhause aufzubewahren
In Bonn warnt der Fachanwalt für Erbrecht, Eberhard Rott, davor, ein eigenhändig verfasstes Testament einfach zu Hause zu lagern. Er empfiehlt stattdessen, es beim örtlichen Amtsgericht zu hinterlegen. Dies bringe verschiedene Vorteile mit sich.
Rott betont, dass das Risiko bestehe, dass Angehörige das Testament im Falle des Todes in den eigenen vier Wänden nicht auffinden. Zudem könnten verschiedene Gefahren wie Brände oder Wasserschäden zur Zerstörung des Testaments führen. Eine missbräuchliche Veränderung oder Vernichtung des Testaments durch Hinterbliebene sei ebenfalls nicht auszuschließen.
Durch die Hinterlegung des Testaments beim zuständigen Nachlassgericht können solche Szenarien vermieden werden. Die Kosten hierfür seien gering: Der Erblasser zahlt einmalig 75 Euro für die Aufbewahrung und weitere 15,50 Euro für die Registrierung im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer.
Es zeigt sich also, dass die sichere Aufbewahrung eines Testaments beim Amtsgericht sinnvoll ist und mögliche Risiken und Streitigkeiten im Nachlassverfahren verhindern kann. Es empfiehlt sich daher, dieser Expertenrat zu folgen und das Testament nicht zu Hause aufzubewahren.
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