Wesermarsch

Neues Urteil erlaubt Anwohnern, gegen zugeparkte Gehwege vorzugehen – Rechtssicherheit für alle

Städte- und Gemeindebund lobt Gerichtsurteil zum Gehwegparken

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) hat das kürzliche Urteil des Bundesverwaltungsgerichts positiv aufgenommen, welches Anwohnern das Recht einräumt, gegen zugeparkte Gehwege vorzugehen. Dies schafft Rechtssicherheit für Straßenbehörden, kommunale Ordnungsämter, Bewohner und Verkehrsteilnehmer, so der Verband. Das Gerichtsurteil ermöglicht es unter bestimmten Umständen Anwohnern, von Straßenverkehrsbehörden zu verlangen, gegen Autos auf Gehwegen vorzugehen, wenn die Nutzung des Gehwegs vor der eigenen Haustür stark eingeschränkt ist.

Der DStGB fordert nun eine Überarbeitung des Rechtsrahmens für Kommunen, um eine gerechte Verteilung und Nutzung des öffentlichen Raums zu gewährleisten. Neben Parkplätzen für Autofahrer sollten auch Alternativen wie Radverkehr, Fußgänger und öffentlicher Nahverkehr gestärkt werden. Eine Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes würde den Kommunen mehr Spielraum für Maßnahmen geben, betont der Verband.

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In einem langjährigen Streit um das sogenannte „aufgesetzte Parken“ mit zwei Rädern auf dem Gehweg hatten fünf Eigentümer aus Bremen gegen die Stadt geklagt. Obwohl diese Form des Parkens ohne Genehmigung untersagt ist, wurde sie in vielen Kommunen wie Bremen geduldet. Das Bundesverwaltungsgericht stärkte nun das Recht der Anwohner auf ein Einschreiten der Straßenverkehrsbehörde und bestätigte somit frühere Urteile des Bremer Verwaltungsgerichts und des Oberverwaltungsgerichts.

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