München

Hilfe für pflegende Angehörige: Justizminister will Erbfall gerechter gestalten

Bayerns Justizminister, Georg Eisenreich, plant, Angehörige zu belohnen, die ihre Lieben pflegen. Bisher gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf finanziellen Ausgleich im Erbfall für Ehepartner, Lebensgefährten oder Schwiegerkinder, die pflegen. Dies will Eisenreich ändern und fordert ein gerechteres System im Erbrecht.

Pflegeleistungen anerkennen

Eisenreich betont die Bedeutung häuslicher Pflege und will deren Anerkennung im Bürgerlichen Gesetzbuch klar festlegen. Mit mehr als vier Millionen Menschen in Deutschland, die zu Hause gepflegt werden, ist die häusliche Pflege von großer Bedeutung. Oftmals fehlen jedoch klare Regelungen, da die beteiligten Parteien das Thema aus emotionalen Gründen scheuen oder vergessen. Rechtliche Probleme könnten entstehen, wenn Zweifel an der Geschäfts- oder Testierfähigkeit des gepflegten Erblassers auftreten.

Drei Millionen Bürger werden aktuell gepflegt

In Deutschland werden derzeit drei Millionen Bürger von ihren Angehörigen zu Hause gepflegt. Die alternde Gesellschaft ist zunehmend auf pflegende Angehörige angewiesen. Laut Eisenreich muss die Anerkennung für häusliche Pflege im Bürgerlichen Gesetzbuch klar und rechtssicher verankert werden. Dies kann beispielsweise als Vermächtnis oder Nachlassverbindlichkeit erfolgen und soll auch das Vermögen der Gepflegten schonen.

Eisenreich fordert eine genaue Regelung hinsichtlich der Anspruchsberechtigten, der Höhe des Ausgleichs und angemessener zeitlicher Grenzen. Die physische und psychische Belastung der Pflegeaufgabe sowie der hohe zeitliche Einsatz sollen bei der Planung berücksichtigt werden. Der Bundesjustizminister ist gefordert, klare Richtlinien im Bürgerlichen Gesetzbuch festzulegen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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