Die Bayerische Staatsregierung hat Soforthilfemaßnahmen für diejenigen bereitgestellt, die von den kürzlichen Unwettern und Hochwasserschäden betroffen sind. Diese Maßnahmen sollen den betroffenen Privathaushalten und Unternehmen in Bayern bei der Bewältigung der Schäden unterstützen. Betroffene Privathaushalte können bis zu 5.000 Euro Soforthilfe für Haushalt und Hausrat sowie bis zu 10.000 Euro für Ölschäden an Gebäuden beantragen.
Der Landrat von Lindau, Elmar Stegmann, sichert eine unbürokratische Bearbeitung der Anträge zu und betont die Wichtigkeit, den betroffenen Bürgern schnell und effektiv zu helfen. Die Anträge können über die Webseite des Landkreises gestellt werden und müssen bis spätestens 31. August 2024 eingereicht werden. Zusätzlich zu den Soforthilfen für Privathaushalte stehen auch Unternehmen, freie Berufe sowie Landwirtschaft und Fischerei Unterstützungsmöglichkeiten zur Verfügung, die über die entsprechenden Landratsämter beantragt werden können.
Zusätzlich zu den Soforthilfemaßnahmen hat die Staatsregierung einen Härtefonds beschlossen, aus dem finanzielle Unterstützung für Personen und Unternehmen in existenzielle Notlagen gewährt wird. Diese Zuschüsse sind abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Geschädigten und können bis zu 100 Prozent betragen. Landrat Stegmann betont die Wichtigkeit der Prävention und Absicherung gegen zukünftige Naturkatastrophen und empfiehlt allen Bürgern, entsprechende Versicherungen abzuschließen. Die Staatsregierung spricht sich sogar für die Einführung einer Pflichtversicherung gegen Elementarschäden aus, um die Bürger besser vor solchen Ereignissen zu schützen.
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