Der ehemalige Gerichtspräsident Prof. Dr. Ludwig Kroiß, 66 Jahre alt, wurde vom Münchner Amtsgericht zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt, nachdem er der sexuellen Belästigung beschuldigt wurde. Die Vorwürfe besagen, dass er im September 2021 seine Sekretärin nach mehreren Gläsern Wein im Büro gegen ihren Willen umarmte und küsste. Die junge Frau erstattete 2022 Anzeige, was zu einem Strafbefehl und schließlich zur Verhandlung führte. Kroiß wurde im Dezember 2023 vom Landgericht Traunstein suspendiert und trat im Januar 2024 in den Ruhestand. Trotz der Anschuldigungen schwieg Kroiß während des Prozesses, während seine ehemalige Sekretärin fast anderthalb Stunden aussagte, insbesondere über die gesundheitlichen Auswirkungen des Vorfalls.
Laut der Sekretärin hatte Kroiß sie regelmäßig nach Feierabend ins Büro eingeladen und sich dabei unangemessen verhalten. Trotz ihres Unbehagens habe sie die Umarmungen und Komplimente akzeptiert, da er ihr Vorgesetzter war. Am 1. September 2021 wurde die Sekretärin erneut im Büro von Kroiß festgehalten und geküsst, was zu psychischen Problemen und einer Panikattacke führte. Sie musste zwei Monate in einer Klinik verbringen und sich für ein Jahr beurlauben lassen, bevor sie Anzeige erstattete. Kroiß bestritt die Vorwürfe und gab an, keiner Schuld bewusst zu sein, sondern eher Opfer einer Verschwörung zu sein.
Das Gericht verhängte das Urteil, obwohl es noch nicht rechtskräftig ist. Kroiß könnte vorbestraft sein, was zu einer Kürzung seiner Pensionsbezüge führen könnte. Die Amtsrichter zeigten wenig Verständnis für Kroiß‘ Darstellung als Opfer und betonten die anhaltenden gesundheitlichen Probleme der Sekretärin. Die Frau wurde inzwischen versetzt und lehnte ein Angebot von Kroiß über 4000 Euro Schmerzensgeld ab.
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