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Vorwürfe gegen OB Peter Kleine vor Ortsteilbürgermeister-Stichwahl in Weimar

Kurz vor der Stichwahl um einen Ortsteilbürgermeister-Posten bei Weimar wurden Vorwürfe laut, dass der Oberbürgermeister Peter Kleine seine Neutralitätspflicht verletzt haben soll. Demnach unterstützte er offenbar die Kandidatur von Martina Schenk, die für das Bürgerbündnis Weimarwerk antritt. Kleine war auf Flyern und in sozialen Netzwerken gemeinsam mit Schenk zu sehen und gab unverhohlen eine Wahlempfehlung als Privatperson ab.

Die Familie der Gegenkandidatin Petra Seidel reagierte auf diese Unterstützung und klagte in einem offenen Brief über die Verletzung der Neutralitätspflicht seitens des Oberbürgermeisters. Thomas Haubold von der Kommunalaufsicht im Weimarer Land erklärte auf Anfrage, dass die Neutralitätspflicht vor allem relevant ist, wenn sich Amtsträger in ihrer Funktion, nicht als Privatperson äußern – beispielsweise durch einen Beitrag im Amtsblatt.

Die Kommunalaufsicht stellte fest, dass die Vorwürfe gegen Peter Kleine unbegründet seien. Dennoch sind Personen in öffentlichen Ämtern vor Wahlen zur Neutralität verpflichtet und dürfen keine Wahlwerbung in ihrer Funktion betreiben. Kleine machte aus dem Krankenstand heraus geltend, dass der Flyer für Martina Schenk ohne seine Zustimmung erstellt wurde und bedauerte die Irritationen, die durch die falsche Verwendung seiner Amtsbezeichnung entstanden seien.

Peter Kleine wurde im ersten Wahlgang der Kommunalwahl Ende Mai in seinem Amt als Oberbürgermeister der Stadt Weimar bestätigt.

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