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Tragische Beziehungstat: Polnischer Mann wegen Totschlags verurteilt

Ein 38-jähriger Mann aus Malchow wurde wegen des Mordes an seiner Lebensgefährtin zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Das Landgericht Neubrandenburg qualifizierte die Tat als Totschlag, erkannte jedoch aufgrund von „mildernden Umständen“ einen „minderschweren Fall.“ Die 41-jährige Frau, eine Slowakin, sei das spätere Opfer gewesen und habe während des Vorfalls im August 2023 das Messer zunächst in der Hand gehalten.

Die Beziehung zwischen dem Paar, das in Malchow in einem Unternehmen arbeitete, war von Spannungen geprägt und endete tragisch. Die Frau wurde als aggressiv beschrieben, insbesondere unter dem Einfluss von Alkohol. Vor dem tödlichen Streit, der durch Eifersucht ausgelöst wurde, hatte sie Männer grundlos geschlagen oder angegriffen.

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Am Tag des Vorfalls hatte der Angeklagte das Messer der Frau abgenommen und sie daraufhin zweimal erstochen. Als ihr Handy klingelte, wurde er aus seiner Trance gerissen, legte das Telefon auf die Tote und verließ die Wohnung. Zunächst plante er Selbstmord, entschied sich jedoch dagegen, auch aufgrund des Suizids seines Bruders in Polen.

Das Gericht betrachtete die Tat als eine „affektgeladene Situation“ und erkannte einen „minderschweren Fall“ an, wodurch die verhängte Haftstrafe von fünf Jahren und neun Monaten festgelegt wurde. Die öffentliche Meinung wurde von Anfang an ausgeschlossen, da eine Einweisung in eine Psychiatrie nicht in Betracht gezogen wurde. Die Tochter des Angeklagten war die einzige Besucherin im Gerichtssaal und nahm das Urteil mit gesenktem Kopf zur Kenntnis.

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