Beamte des Kriminalkommissariats für Prävention und Opferschutz werden Fahrräder und Pedelecs der Bürgerinnen und Bürger polizeilich erfassen. Dieser Dienst steht allen Interessierten in einem Zeitfenster von 12 bis 17 Uhr zur Verfügung, ohne dass eine vorherige Anmeldung erforderlich ist. Um an der Kennzeichnung teilzunehmen, müssen die Besitzer lediglich ihr verkehrssicheres Fahrrad, ihren Personalausweis und einen Eigentumsnachweis, in Form eines Kaufbelegs, mitbringen.
Sollte es sich bei den Fahrrädern um Leasingräder handeln, erfolgt die Registrierung auf den aktuellen Nutzer. Das „Nummernschild für Fahrräder“ ist ein spezieller Aufkleber, der nicht rückstandsfrei entfernt werden kann. Dadurch sind polizeilich registrierte Fahrräder auf den ersten Blick erkennbar und könnten potenzielle Diebe abschrecken, da das Entdeckungsrisiko erheblich steigt.
Die Maßnahme dient nicht nur der Prävention von Fahrraddiebstählen, sondern auch der schnellen Identifizierung und Rückgabe gestohlener oder verloren gegangener Räder an ihre rechtmäßigen Besitzer. Durch die Polizeiregistrierung wird die Chance auf eine erfolgreiche Wiederbeschaffung deutlich erhöht und unterstützt die Sicherheit im Straßenverkehr.