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Steuerliche Förderung für bezahlbare Mietwohnungen: Bundesregierung bringt Wohngemeinnützigkeit auf den Weg

Die Bundesregierung plant, durch Steuererleichterungen mehr bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Dies soll erreicht werden, indem Unternehmen steuerlich gefördert werden, wenn sie dauerhaft preisgünstige Mietwohnungen anbieten. Die Regelung zur sogenannten Wohngemeinnützigkeit wurde vom Kabinett auf den Weg gebracht und wird als nächstes im Bundestag diskutiert.

Die Wohngemeinnützigkeit war bis 1990 in Deutschland vorhanden, wurde jedoch abgeschafft. Im Koalitionsvertrag haben sich SPD, Grüne und FDP zur Reaktivierung dieser Maßnahme verpflichtet. Um von der Steuererleichterung zu profitieren, müssen die Wohnungen zu Mieten unter dem marktüblichen Preis angeboten werden, ohne nach einigen Jahren aus der Preisbindung zu fallen.

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Laut Schätzungen der Bundesregierung könnten etwa 100 soziale Unternehmen, Vereine und gemeinnützige Stiftungen von dieser Regelung Gebrauch machen. Dies könnte etwa 105.000 Mietern mit niedrigem Einkommen zugutekommen. Der Mieterbund äußert jedoch Bedenken, ob dies tatsächlich zu mehr dauerhaft bezahlbarem Wohnraum führen wird, da es an Investitionszulagen fehle.

Die Wohnungswirtschaft betrachtet die Steuererleichterungen als sinnvolle Maßnahme im Kampf gegen den Wohnungsmangel, fordert jedoch von der Regierung ein breiter angelegtes Fördersystem. Der Branchenverband GdW weist darauf hin, dass derzeit 800.000 Wohnungen fehlen und plädiert für ein kurzfristiges Zinsprogramm angesichts der gestiegenen Zinsen und Kosten.

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