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Gericht lehnt Antrag auf Wahlabsage in Neubrandenburg ab

Das Verwaltungsgericht Greifswald hat entschieden, dass die Stadtvertreterwahl in Neubrandenburg nicht vollständig verschoben werden muss. Ein Antrag der Basisdemokratischen Partei Deutschlands (Die Basis) auf Absage und Verschiebung der gesamten Wahl wurde als unzulässig abgelehnt. Das Gericht verwies darauf, dass das Landes- und Kommunalwahlgesetz vorsieht, dass eine Überprüfung der Kommunalwahl erst im Nachhinein durch ein Wahlanfechtungsverfahren möglich ist.

Der Hintergrund des Antrags sind fehlerhafte Stimmzettel für die Wahl der Stadtvertreter in einem von drei Wahlbereichen. Das Schweriner Innenministerium entschied in Absprache mit der Stadt, die Wahl nur im betroffenen Wahlbereich 1 abzusagen und zu verschieben. Die Basis argumentiert dagegen, dass durch diese Maßnahme taktisches Wahlverhalten im Nachhinein nicht ausgeschlossen werden könne, da das Ergebnis der anderen beiden Wahlbereiche bereits bekannt sei.

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Im Wahlbereich 1 wurden bereits fehlerhafte Stimmzettel an Briefwähler versandt, auf denen ein Kandidat einer anderen Liste statt eines Basis-Kandidaten genannt wurde. In den Wahlbereichen II und III trat dieser Fehler nicht auf. Der Basis-Bundesvorsitzende Sven Lingreen betonte, unabhängig von der Entscheidung über Rechtsmittel, sei es wahrscheinlich, dass die gesamte Wahl angefochten werden müsse.

Trotz des Verfahrens zur Wahlabsage im Wahlbereich 1 können die Wahlen zum Kreistag und zum Europaparlament am 9. Juni parallel in allen Neubrandenburger Wahlbezirken wie geplant stattfinden, so die Stadtverwaltung. Die Partei Die Basis überlegt, ob sie Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht einreichen wird, um die Entscheidung des Verwaltungsgerichts anzufechten.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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