In der Gastronomie sind Mini-Jobber ein fester Bestandteil vieler Betriebe im Unstrut-Hainich-Kreis. Laut Zahlen der Bundesagentur für Arbeit gibt es allein in dieser Region rund 5.200 Mini-Jobber. Trotz ihres langjährigen Einsatzes werden sie oft als Aushilfen zweiter Klasse behandelt. Jens Löbel von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) kritisiert, dass diese Mitarbeiter oft keine bezahlten Urlaubstage, keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und keine Zuschläge erhalten, obwohl sie darauf Anspruch haben.
Die NGG Thüringen mahnt Arbeitgeber, Mini-Jobbern den gleichen Stundenlohn zu zahlen wie regulären Beschäftigten, wenn sie die gleiche Arbeit mit gleicher Qualifikation verrichten. Besonders in der bevorstehenden Sommersaison rechnet man mit einem verstärkten Einsatz von Mini-Jobbern in der Gastronomie, um Spitzenzeiten abzudecken. Auch in der Lebensmittelherstellung werden häufig Lücken durch Mini-Jobs geschlossen.
Allerdings warnt die NGG Thüringen vor den negativen Auswirkungen dieser Beschäftigungsform. Viele Frauen stecken in einer geringfügigen Beschäftigung fest, die selten den Weg zu einer regulären Vollzeitstelle ebnet. Dies kann zu Altersarmut führen, da der Übergang zu einer stabilen Beschäftigung nicht garantiert ist. Daher empfiehlt die Gewerkschaft, auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag zu bestehen und Mini-Jobbern denselben Respekt und dieselben Rechte zukommen zu lassen wie Vollzeitkräften.