Neubrandenburg

Zuwanderer aus Neubrandenburg: Geldstrafe wegen falscher Identität

Ein Zuwanderer aus Neubrandenburg wurde dazu verurteilt, eine Geldstrafe zu zahlen, nachdem er sich mehrmals Duldungen in Deutschland erschlichen hatte, indem er falsche Daten angab. Der 43-jährige Mann aus Indien gestand vor Gericht, von 2014 bis 2018 sechsmal einen Fantasienamen und ein falsches Geburtsdatum bei den Ausländerbehörden angegeben zu haben. Er erklärte, dass ein Anwalt ihn damals zu diesem Vorgehen geraten hatte, um Abschiebungen zu vermeiden und an Duldungspapiere zu gelangen.

Die Praxis, gefälschte Daten für Duldungen zu nutzen, wurde während des Prozesses offengelegt. Auch in anderen Teilen Deutschlands, wie an der Seenplatte und in Vorpommern, sind ähnliche Fälle mit erfundenen Personalien häufiger anzutreffen. Flüchtlingen wird manchmal geraten, ihre Pässe wegzuwerfen oder diese werden von Schleppern abgenommen, um eine korrekte Identitätsfeststellung zu erschweren und damit Abschiebungen zu verhindern.

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Das Amtsgericht hatte bereits 2019 einen Strafbefehl über 70 Tagessätze zu je 5 Euro erlassen, gegen den der Zuwanderer zunächst Einspruch einlegte. Letztendlich akzeptierte er jedoch die Strafe und zog seinen Einspruch zurück. Als Konsequenz muss er nun insgesamt 350 Euro Strafe zahlen. Die Höhe der Geldstrafe richtete sich nach seinem Einkommen, da er zum damaligen Zeitpunkt einen Mini-Job hatte. Die Ausländerbehörde des Landkreises wird nun über weitere Maßnahmen in diesem Fall entscheiden.

Es wurde klargestellt, dass die Verschleierung der Identität durch Angabe falscher Informationen eine Straftat darstellt. Der indische Mann betonte vor Gericht, dass er die Gesetze bei seiner Einreise nach Deutschland nicht kannte und ihm geraten wurde, unehrliche Angaben zu machen, um hier zu bleiben. Die Richterin machte deutlich, dass falsche Personalien in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden und betonte die Wichtigkeit einer korrekten Identitätsfeststellung.

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