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Forderung nach Prozess in Deutschland: Claudia Roth widerspricht Abschiebungsplänen

Die Debatte über die Abschiebung von Verdächtigen nach Afghanistan hat nach einem mutmaßlich religiös motivierten Angriff in Mannheim an Intensität gewonnen. Bundeskulturministerin Claudia Roth (Die Grünen) betonte in der ARD-Sendung „Maischberger“ die Bedeutung eines Gerichtsverfahrens in Deutschland für Straftäter. Dies stehe im Gegensatz zur sofortigen Abschiebung in ein Land, das als „Zentrum des Islamismus“ bezeichnet wird.

Der Verdächtige, Sulaiman A., dessen Asylantrag abgelehnt wurde, verletzte bei einem Vorfall am 31. Mai sechs Personen und fügte einem Polizisten tödliche Verletzungen zu. Claudia Roth sprach sich gegen die sofortige Abschiebung aus und betonte die Notwendigkeit eines deutschen Gerichtsverfahrens sowie einer entsprechenden Verurteilung und Haftstrafe.

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Trotz ihrer Ablehnung einer sofortigen Abschiebung nach Afghanistan signalisierte Roth Bereitschaft, über schärfere Abschiebungsmaßnahmen für Straftäter und Gefährder zu diskutieren. Sie warnte vor verschiedenen Formen von Extremismus und betonte, dass keiner dieser Strömungen in der Gesellschaft toleriert werden dürfe.

Angesichts der steigenden Zahlen rechtsextremer und religiös motivierter Straftaten sowie einer Zunahme von 200 Prozent bei religiös motivierten Delikten im Vergleich zum Vorjahr, unterstrich Roth die Bedeutung der Bekämpfung aller Formen von Extremismus. Dabei warnte sie davor, einen Generalverdacht gegen Menschen muslimischen Glaubens zu schüren und rief dazu auf, wachsam zu bleiben und gegen Extremismus jeglicher Art konsequent vorzugehen.

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