Kriminalität und JustizNordrhein-Westfalen

Inhaftierte Trans-Person beantragt geschlechtsangleichende Operation im Gefängnis

In Nordrhein-Westfalen hat eine inhaftierte Trans-Frau einen Antrag auf eine geschlechtsangleichende Operation gestellt. Nach einem aktuellen Bericht des Justizvollzugsbeauftragten des Landes liegt das erforderliche Gutachten für die Operation vor. Die Transgender-Person wurde bereits in den Frauenvollzug verlegt und hofft nun auf die Genehmigung der Operation.

Die Insassin hat sich an den Justizvollzugsbeauftragten gewandt, da sie aufgrund der Verlegung ihre Arbeit verloren hat und während der laufenden Hormontherapie nicht die erforderliche psychologische Betreuung erhalten konnte. Dies führte zu schweren Depressionen und Suizidgedanken. Trotz anfänglicher Isolationserfahrungen hat sich die Situation positiv entwickelt, indem die Insassin eine Arbeitsgruppe ‚Trans‘ gegründet hat und eine progressive Veränderung in der Anstalt spürbar ist.

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Das Justizministerium in Nordrhein-Westfalen betont, dass die Unterbringung von transgeschlechtlichen Gefangenen im Männer- oder Frauenvollzug unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls erfolgt. Die medizinische Betreuung entspricht den Standards außerhalb des Vollzugs, und bei geschlechtsangleichenden Maßnahmen werden die üblichen Leitlinien eingehalten.

Weitere Informationen über die Person und die Gründe für die Inhaftierung wurden nicht veröffentlicht. Die Entscheidung über die geschlechtsangleichende Operation wird basierend auf den gängigen Leitlinien getroffen, um sicherzustellen, dass die Insassin die notwendige medizinische Versorgung erhält.

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