Im Prozess um mutmaßliche Amok-Planung in Baden-Württemberg endet am Mittwoch das Urteil am Stuttgarter Landgericht. Eine Frau wird beschuldigt, ein Waffenarsenal zu Hause gehortet und Amokpläne gegen das Rathaus in Fellbach und das Amtsgericht in Waiblingen geschmiedet zu haben. Die Staatsanwaltschaft behauptet, ihr Ziel sei es gewesen, Menschen zu töten, die Gebäude anzuzünden und sich selbst das Leben zu nehmen. Die Verteidigung argumentiert jedoch, dass es sich lediglich um Gewaltfantasien handelte und zweifelt an der Schuldfähigkeit der Angeklagten aufgrund ihres psychischen Zustands.
Die Frau wird beschuldigt, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben, doch sie hat die Anschuldigungen bestritten und von Fantasien gesprochen. Da das Gutachten zur psychischen Verfassung und Schuldfähigkeit vertraulich ist, wird auch das Plädoyer von Verteidigung und Anklage hinter verschlossenen Türen gehalten. Es bleibt unklar, ob die Frau aufgrund ihres psychischen Zustands überhaupt verurteilt werden kann und wie das Gericht in diesem Fall urteilen wird.