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Entscheidung des Bundesgerichtshofs über Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer von Hannover 96 erwartet

Im Rechtsstreit um die Abberufung von Martin Kind als Geschäftsführer von Fußball-Zweitligist Hannover 96 wird der Bundesgerichtshof (BGH) am 16. Juli eine Entscheidung verkünden. Das Landgericht Hannover hatte Kinds Absetzung 2022 für nichtig erklärt, während das Oberlandesgericht Celle eine Berufung dagegen sechs Monate später zurückwies.

Der Karlsruher Senat deutete an, dass das Gericht die Einschätzung der Vorinstanzen möglicherweise nicht teilt. Die 50+1-Regel im deutschen Profifußball soll sicherstellen, dass der Mutterverein die Stimmenmehrheit in der Profifußball-Gesellschaft behält, nicht die Kapitalseite.

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Die Vereinsseite fühlte sich nach der Verhandlung bestätigt, dass der Vorstand im Juli 2022 rechtmäßig gehandelt habe. Kind kritisierte, dass die Zukunftsentwicklung ausgeblendet werde und es nur um juristische Fragen gehe. Die 50+1-Regel spielte in der Verhandlung nur eine untergeordnete Rolle.

Die Entscheidung des BGH am 16. Juli wird erwartet, wobei der Fokus auf der Vereinbarkeit der Absetzung von Martin Kind als Geschäftsführer mit dem Wesen der GmbH liegt. Der Vorsitzende Richter machte deutlich, dass es kein Unentschieden geben werde, und die Tragweite der BGH-Entscheidung bleibt vor der Verkündung noch schwer einzuschätzen.

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