Rastatt

Briefwahlunterlagen für Kommunal- und Europawahlen noch nicht angekommen: Was tun?

Mit Blick auf die bevorstehenden Kommunal- und Europawahlen am Sonntag, dem 9. Juni, haben einige Wahlberechtigte in Rastatt laut Angaben des Rathauses noch nicht ihre beantragten Briefwahlunterlagen erhalten. Die Stadt erklärt, dass der Versand der Wahlbriefunterlagen regulär von der Deutschen Post übernommen wird. Für die Kommunalwahlen begann die Post am 14. Mai mit dem Versand, gefolgt von den Briefwahlunterlagen für die Europawahl am 21. Mai. Die Stadt betont, dass sie nicht für Verzögerungen beim Postversand verantwortlich ist und bittet darum, jegliche Vorwürfe gegen städtische Mitarbeitende zu unterlassen, da sie die Vorgänge bei der Deutschen Post nicht beeinflussen können.

Es gibt keine gesetzliche Frist, bis wann die Briefwahlunterlagen den Wahlberechtigten vorliegen müssen. Lediglich für den Versand von Wahlbenachrichtigungen existiert eine gesetzliche Frist. Falls aufgrund des Verzugs bei der Deutschen Post die beantragten Briefwahlunterlagen noch nicht eingegangen sind, haben die Bürgerinnen und Bürger in Rastatt die Möglichkeit, im Bürgerbüro der Stadt oder den Ortsverwaltungen einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen bis Samstag, dem 8. Juni, 12 Uhr, zu beantragen und direkt vor Ort zu wählen.

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Es ist weiterhin möglich, die Briefwahl zu beantragen, allerdings nicht mehr online. Der Antrag kann im Bürgerbüro in der Herrenstraße bis Freitag, dem 7. Juni, 18 Uhr, oder in den Ortsverwaltungen zu den üblichen Öffnungszeiten gestellt werden. Die Stadt empfiehlt den Briefwählern ausfüllte Unterlagen in den Briefkasten am Historischen Rathaus einzuwerfen oder sie während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros und der Ortsverwaltungen direkt abzugeben, um sicherzustellen, dass sie rechtzeitig bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr vorliegen. Personen, die ihre Briefwahlunterlagen nicht selbst abholen können, haben die Möglichkeit, eine andere Person zu bevollmächtigen, entweder über die vorgesehene Bevollmächtigung in der Wahlbenachrichtigung oder formlos, aber schriftlich. Bei der Abholung der Unterlagen muss die Vollmacht und ein Ausweisdokument der bevollmächtigten Person vorgelegt werden.

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