Schleswig-Holstein schließt sich einer Bundesratsinitiative von Nordrhein-Westfalen an, um die Einführung der Widerspruchslösung bei der Organspende zu unterstützen. Dieser Gesetzentwurf sieht vor, dass alle Bürgerinnen und Bürger in Deutschland grundsätzlich als Organspender gelten, sofern sie nicht aktiv widersprechen. Die Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU) betonte die Dringlichkeit dieser Maßnahme angesichts des anhaltenden Mangels an Spenderorganen. In Schleswig-Holstein warten aktuell 394 Patienten dringend auf ein lebensrettendes Spenderorgan.
Es ist wichtig festzuhalten, dass niemand gegen seinen Willen zur Organspende gezwungen wird. Personen, die nicht als Organspender fungieren möchten, können ihren Widerspruch im Organspende-Register, in einem Organspendeausweis, einer Patientenverfügung oder anderweitig schriftlich festhalten. Es besteht auch die Möglichkeit, den Widerspruch mündlich gegenüber den Angehörigen zu äußern, ohne eine ausführliche Begründung abgeben zu müssen. Der Gesetzentwurf beinhaltet außerdem klare Vorschriften, die eine Organspende bei Verstorbenen ausschließen, die nicht in der Lage waren, eine informierte Entscheidung über eine Organspende zu treffen.
Bisher sieht die geltende Rechtslage vor, dass Organe und Gewebe nur dann nach dem Tod entnommen werden dürfen, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten explizit zugestimmt hat. Falls keine Entscheidung vorhanden ist, werden die Angehörigen um eine Entscheidung gebeten. Der Bundestag hatte im Jahr 2020 gegen die Widerspruchslösung gestimmt, was zu einem Stillstand in der Gesetzgebung auf Bundesebene geführt hat. Die Initiative von Schleswig-Holstein zeigt einen neuen Anlauf, um die Organspendebereitschaft zu stärken und mehr Leben zu retten.