In Bezug auf das Mannheimer Verbrechen und die Frage, wie strengere Abschiebungen für Straftäter zur Verhinderung solcher Vorfälle beitragen könnten, äußerte sich Strobl mit der Aussage, dass Abschiebungen auch eine generalpräventive Wirkung haben. Es bleibt jedoch unklar, ob der konkrete Vorfall in Mannheim durch Abschiebungen hätte verhindert werden können, da der mutmaßliche Täter keine Vorstrafen aufwies. Strobl betonte, dass es fraglich sei, ob der Täter diese Tat begangen hätte, wenn er mit einer Abschiebung nach Afghanistan hätte rechnen müssen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt müsse er damit nicht rechnen.
Der Vorfall in Mannheim ereignete sich, als ein 25-jähriger Afghane während einer islamkritischen Kundgebung auf dem Marktplatz ein Messer zog und sechs Männer, darunter ein Polizist, verletzte. Ein 29-Jähriger erlag später seinen Verletzungen. Diese tragische Messerattacke hat zu einer zunehmenden Forderung nach strikteren Abschiebungen ausländischer Straftäter geführt.
Strobls Standpunkt zur generalpräventiven Wirkung von Abschiebungen für Straftäter in Deutschland wird vor dem Hintergrund des Mannheimer Vorfalls verstärkt diskutiert. Die Debatte über die Effektivität solcher Maßnahmen und deren potenzielle Auswirkungen auf die Abschreckung von Straftätern bleibt in der öffentlichen Diskussion präsent. Die Forderungen nach konsequenteren Abschiebungen und einem effektiveren Umgang mit ausländischen Straftätern gewinnen angesichts solcher Vorfälle in Deutschland an Bedeutung.
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