Das Verwaltungsgericht Greifswald prüft die Wahlverschiebung in Neubrandenburg aufgrund fehlerhafter Stimmzettel, die eine teilweise Neuterminierung der Stadtvertreterwahl erforderlich machen. Ein Antrag auf einstweilige Verfügung wurde von der Basisdemokratischen Partei Deutschlands (Die Basis) gestellt, um die Absage und Verschiebung der Wahl zu erwirken. Dieser Antrag wird nun vom Verwaltungsgericht geprüft.
Die Stadt Neubrandenburg hatte in Abstimmung mit dem Schweriner Innenministerium beschlossen, die Wahl nur im betroffenen Wahlbereich 1 zu verschieben. Die Basis argumentiert jedoch, dass durch diese Maßnahme taktisches Wahlverhalten nicht ausgeschlossen werden könne, da bereits Ergebnisse der anderen beiden Wahlbereiche vorliegen.
Der Antrag vor dem Verwaltungsgericht zielt darauf ab, das Innenministerium dazu zu verpflichten, die Absage der Wahl für alle drei Wahlbereiche in Neubrandenburg anzuordnen. Eine Entscheidung des Gerichts wird vor dem Wahltermin am 9. Juni erwartet, wie ein Gerichtssprecher bestätigte.
Es wurde betont, dass die Wahlen zum Kreistag und zum Europaparlament, die am 9. Juni parallel stattfinden, in allen Neubrandenburger Wahlbezirken wie geplant durchgeführt werden können. Die genaue Entscheidung des Verwaltungsgerichts bleibt abzuwarten.