Kulmbach

Mehr Schutz vor Überschuldung: Neue EU-Vorgaben für Minikredite

Ratenkredite stellen für viele Verbraucher eine Möglichkeit dar, kurzfristig finanzielle Engpässe zu überbrücken. Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie, die am 30. Oktober 2023 in Kraft getreten ist, zielt darauf ab, auch bei Klein- und Kurzzeitkrediten bis 200 Euro eine Kreditwürdigkeitsprüfung einzuführen, um den Schutz vor Überschuldung zu stärken. Dieser Schritt soll sicherstellen, dass Verbraucher transparent über die Kosten des Kredits informiert werden.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) und das Institut für Finanzdienstleistungen (iff) haben gemeinsam Vorschläge erarbeitet, wie die neuen EU-Vorgaben in Deutschland umgesetzt werden können. Zu den Forderungen des vzbv gehört unter anderem die Verpflichtung für Banken, das Einkommen und die regelmäßigen Ausgaben der Verbraucher zu prüfen, bevor ein Kreditvertrag abgeschlossen wird, selbst bei Minikrediten.

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Um Verbraucher vor möglicher Überschuldung zu schützen, plädiert der vzbv dafür, dass Kreditgeber ihren Kunden flexible Konditionen anbieten sollten, wenn diese Schwierigkeiten bei der Rückzahlung haben. Dazu könnten Maßnahmen wie die Ratenverringerung oder ein Zahlungsaufschub gehören. Zudem wird vorgeschlagen, sensible Verbraucherdaten streng zu schützen und die Kreditwürdigkeitsprüfung so zu gestalten, dass sie das individuelle Einkommen und die regelmäßigen Ausgaben überprüft, ohne sensible Informationen zu verarbeiten.

Die Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie in nationales Recht bis zum 20. November 2025 wird entscheidend sein, um den Schutz von Verbrauchern vor Überschuldung zu gewährleisten. Durch eine transparente und verantwortungsvolle Vergabe von Verbraucherkrediten können Haushalte mit geringem Einkommen wirkungsvoll geschützt und vor zu hohen Schulden bewahrt werden.

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