SchweinfurtWirtschaft

Rechtssieg gegen Online-Glücksspielanbieter: Kläger erhält volle Entschädigung

Die Electra Works Limited aus Gibraltar muss mehr als 38.000 Euro zurückzahlen, nachdem das Landgericht Schweinfurt ein Urteil gefällt hat. Ein geschädigter Spieler hatte gegen die Betreiberfirma von Bwin geklagt, um seine Verluste aus Online-Glücksspielen zurückzuerhalten. Der Kläger hatte zwischen 2013 und 2020 insgesamt 38.212,80 Euro verloren und erhielt nun Recht auf Rückzahlung dieser Summe. Zusätzlich muss die Beklagte Zinsen zahlen und die vorgerichtlichen Anwaltskosten des Klägers in Höhe von 2.017,65 Euro übernehmen.

Das Gericht entschied zugunsten des Klägers, da die Beklagte keine deutsche Lizenz für das Veranstalten von Glücksspielen besaß und somit illegal handelte. Der Kläger wurde nicht als mitschuldig angesehen, da er erst Anfang 2022 von der fehlenden Genehmigung erfuhr. Das Gericht betonte, dass die Beklagte zumindest bedingt vorsätzlich gehandelt hatte, da sie ohne Erlaubnis der deutschen Behörden Glücksspiele öffentlich veranstaltete.

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Die Entscheidung basierte auf der Anwendung deutschen Rechts aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts des Klägers in Deutschland und der Ausrichtung der Beklagten auf den deutschen Markt. Obwohl der Kläger intensiv an den Glücksspielen teilnahm, erfolgte seine Beteiligung als Verbraucher und nicht zu gewerblichen Zwecken. Die Beklagte muss auch die Teilnahmegebühren (Rake) aus Online-Pokerspielen als Teil des Schadensersatzes erstatten, da sie keine ausreichenden Gegenbeweise vorlegen konnte.

Der Kläger konnte seine Ansprüche erfolgreich durchsetzen und erhielt eine vollumfängliche Stattgabe der Klage. Die Beklagte wurde zur Rückzahlung der Verluste und Übernahme der Kosten verurteilt. Das Urteil hebt hervor, dass der Kläger kein grob fahrlässiges Verhalten zeigte und somit Anspruch auf die Rückzahlung seiner Verluste aus illegalen Online-Glücksspielen hat.

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