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Neue Regel im Amateurfußball: Westfalen erteilt Zeitstrafe eine Absage

Der Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) hat kürzlich bekannt gegeben, dass die Einführung einer Zeitstrafe im Amateurfußball vorerst nicht umgesetzt wird. Diese Entscheidung basiert auf einem Regelzusatz der International Football Association Boards (IFAB), der die Umsetzung einer Zeitstrafe in Westfalen als nicht praktikabel ansieht. Der FLVW-Präsident Manfred Schnieders erklärt, dass die Zeitstrafe als zusätzliches Instrument nicht mehr zur Verfügung steht und daher die Einführung abgelehnt wird.

In anderen Regionen Deutschlands wie Bayern, Hessen und dem Saarland wurde die Zeitstrafe bereits wieder eingeführt. Dabei können Schiedsrichter anstelle einer Gelben oder Roten Karte eine zehnminütige Pause verhängen, um deeskalierend auf die Situation einzuwirken. Jedoch hat der FLVW festgestellt, dass die Umsetzung und Anwendung dieses Instruments in der Praxis nicht geeignet sind und daher eine Ablehnung der Zeitstrafe erfolgt.

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Die IFAB hat zwei Systeme für Zeitstrafen erarbeitet, wobei nur eines davon angewendet werden kann. System A beinhaltet, dass jedes verwarnungswürdige Vergehen mit einer Zeitstrafe belegt wird, wodurch Gelbe Karten nicht mehr vergeben werden. Nach der zweiten Zeitstrafe wird der Spieler jedoch disqualifiziert. System B hingegen sieht vor, dass nur bestimmte vergehen mit einer Denkpause bestraft werden, wobei die Schiedsrichter entscheiden, ob eine Gelbe Karte oder eine Zeitstrafe ausgesprochen wird.

Manfred Schnieders betont, dass die Zeitstrafe im Amateurfußball wenig Sinn ergibt, da sie vor dem Platzverweis schützen sollte. Er wird jedoch die Entwicklung und Anwendung dieser Regelung in anderen Regionen aufmerksam verfolgen, um mögliche Auswirkungen zu bewerten und gegebenenfalls zukünftige Entscheidungen zu treffen. Die Diskussion über die Einführung der Zeitstrafe im Amateurfußball bleibt somit vorerst ausgesetzt, bis weitere Erkenntnisse und Erfahrungen vorliegen.

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