München

Entscheidung des Verwaltungsgerichts München: Abriss von Schwarzbauten in Wolfratshausen

Das Verwaltungsgericht München fällt eine Entscheidung in Bezug auf drei Schwarzbauten in Wolfratshausen, die laut Landratsamt abgerissen werden müssen. Seit sechs Jahren sind die Einfamilienhäuser am Isarspitz Gegenstand von Kontroversen. Nach einem Ortstermin im Juni 2021 kam das Verwaltungsgericht zu dem Schluss, dass eine neue Genehmigung erforderlich sei, da die bestehenden Abweichungen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften nicht erfüllen. Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof wies den Berufungsantrag des Bauherrn in letzter Instanz ab, da die Unzulässigkeit der drei Häuser bauplanungsrechtlich eindeutig sei.

Als Reaktion auf das vom Landratsamt erlassene Abrissurteil im Jahr 2023 legten der Bauherr und die Immobilieneigentümerin Rechtsmittel ein, was zu dem aktuellen Verfahren am 13. Juni vor dem Verwaltungsgericht München führte. Nicht nur gegen den Freistaat Bayern werden Klagen im Zusammenhang mit den Bauten geführt, sondern auch Duldungsanordnungen seitens der Eigentümerin und einer Mietpartei stehen zur Entscheidung. Vertreter des Kreisbauamts werden die Verhandlung begleiten, um die Verfahren aus behördlicher Sicht zu unterstützen. Bisher sind die Diskussionen und Klagen um die Schwarzbauten in Wolfratshausen noch nicht zur abschließenden Lösung gekommen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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