Rostock

Neues Verfahren für Führerscheinumtausch: Persönliche Antragstellung möglich

Das Stadtamt informiert, dass Personen, die einen neuen Führerschein im Zuge des Pflichtumtausches beantragen müssen, nun auch persönlich in der Führerscheinstelle einen Antrag stellen können. Bisher war ausschließlich eine schriftliche Antragstellung möglich. Es wird empfohlen, vorab online unter www.rostock.de/onlinetermin einen Termin zu vereinbaren. Personen, die bereits einen Umtausch beantragt haben, erhalten alle notwendigen Informationen schriftlich und sollten nur dann einen Termin buchen, wenn sie noch keinen schriftlichen Antrag zum Pflichtumtausch gestellt haben.

Für Personen, die noch den alten rosafarbenen Papierführerschein nutzen und 1971 oder später geboren sind, ist es verpflichtend, das Dokument bis spätestens 19. Januar 2025 umtauschen zu lassen. Es gelten ebenfalls gestaffelte Umtauschtermine für Kartenführerscheine, die zwischen 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Es wird daher dringend empfohlen, die jeweiligen Umtauschfristen im Blick zu behalten, um keine Verzögerungen oder Komplikationen zu riskieren.

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