Am Laufener Schöffengericht wurde das Urteil gegen einen 26-jährigen Bäcker aus Rosenheim gefällt, der mit 99 Gramm Marihuana erwischt wurde. Der junge Mann plante, das verpackte Marihuana in Südostbayern zu verkaufen, angeblich aufgrund finanzieller Not. Dies war nicht das erste Mal, dass der Bäcker wegen Drogen vor Gericht stand, doch diesmal wurde er zu einer Freiheitsstrafe verurteilt.
Ein Bundespolizist wurde auf den Bäcker aufmerksam, als sein Outfit stark nach Marihuana roch. Bei der Durchsuchung wurden neben den 99 Gramm Marihuana zwei verpackte Dosen und ein Joint gefunden. Der sichtlich nervöse Bäcker gestand sofort, das Rauschgift verkaufen zu wollen. Sein Anwalt beschrieb ihn als wenig professionell und nicht abgebrüht. Der Staatsanwalt sah eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung sowie eine Geldstrafe von 700 Euro als angemessen an.
Der Bäcker übernahm das Marihuana auf Kommission, um lediglich 200 Euro zu verdienen. Sein Geständnis und die prekäre finanzielle Situation wurden vom Verteidiger berücksichtigt. Das Schöffengericht stellte eine Bewährungszeit von zweieinhalb Jahren fest und ordnete eine ambulante Suchttherapie an. Zudem muss der Bäcker 700 Euro an die Landesjustizkasse zahlen.
Die Verhandlung begann mit einer 40-minütigen Verspätung, da ein Schöffe nicht erschien. Ein Ersatzschöffe aus Surheim wurde vereidigt und trat an seiner Stelle ein. Das Schöffengericht entschied letztendlich auf eine Bewährungsstrafe für den 26-jährigen Bäcker aus Rosenheim.