Mainz

17 Menschen aus der Haft entlassen: Eine Folge des Cannabisgesetzes in Rheinland-Pfalz

Vor zwei Monaten trat das Cannabisgesetz in Kraft in Rheinland-Pfalz. Als Konsequenz wurden erlassene Strafen ausgesetzt, was zur Freilassung von 17 Personen aus der Haft führte. Elf dieser Personen kamen direkt zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Bundesgesetzes am 1. April 2024 frei. Bei fünf weiteren Personen führte die Gesetzesänderung zu einer Anpassung ihrer Strafe und folglich zu ihrer Entlassung.

Eine Person, die in Untersuchungshaft war, wurde aufgrund des Gesetzes augenblicklich freigelassen. Das Gesetz erlaubt seit dem 1. April dieses Jahres den Besitz bestimmter Mengen Cannabis, den privaten Anbau und den Konsum der Droge in der Öffentlichkeit für Personen über 18 Jahren unter bestimmten Bedingungen. Es ist erlaubt, bis zu 25 Gramm in der Öffentlichkeit mitzuführen oder zu Hause bis zu 50 Gramm zu besitzen. Der Anbau von bis zu drei Pflanzen im Wohnbereich ist gestattet, jedoch können Verstöße zu hohen Bußgeldern führen.

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Laut dem Justizministerium sind derzeit 233 Personen in Rheinland-Pfalz inhaftiert, die aufgrund von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz oder das Cannabisgesetz verurteilt wurden. Gründe für weiterhin bestehende Haftstrafen könnten sein, dass die ursprüngliche Tat nicht unter den Straferlass seit April fällt, oder dass ein Erlass und eine verkürzte Gesamtfreiheitsstrafe noch nicht in Kraft getreten sind.

Das Ministerium hat etwa 9800 Strafakten im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz überprüft. In 3000 Fällen wurden Gesamtstrafen überprüft oder neu festgelegt. In vielen Fällen wurden Strafen ausgesetzt oder Anträge auf Neufestsetzung bei Gerichten eingereicht.

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