Grafschaft Bentheim

Legaler Cannabis-Genuss im Verein: Was Sie wissen müssen!

Nach der Legalisierung von Cannabis in Deutschland gibt es verschiedene Möglichkeiten, an Gras zu gelangen. In den meisten Gegenden des Landes sind Geschäfte weiterhin nicht erlaubt. Stattdessen können Menschen, die Gras konsumieren möchten, sich einem sogenannten Cannabis-Club anschließen. Diese Clubs, auch bekannt als „Cannabis Social Clubs“, dürfen jeweils bis zu 500 Mitglieder haben und sind neben dem privaten Anbau die einzige legale Bezugsquelle für Cannabis. Die Clubs starten ab dem 1. Juli und finanzieren den Anbau über Mitgliedsbeiträge.

Die Mitglieder der Cannabis-Clubs können monatlich bis zu 50 Gramm Cannabis erhalten. Personen zwischen 18 und 21 Jahren dürfen bis zu 30 Gramm beziehen, wobei der THC-Gehalt maximal zehn Prozent betragen darf. Der Verkauf von Cannabis im herkömmlichen Sinne ist jedoch nicht gestattet, da die Droge ausschließlich über die Clubs verteilt wird. Es ist auch wichtig zu beachten, dass die Weitergabe oder der Verkauf an Jugendliche oder Erwachsene nach wie vor illegal ist.

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Es bleibt weiterhin strafbar, Cannabis auf dem Schwarzmarkt zu kaufen oder zu dealen. Die Strafen für den Verkauf an Minderjährige wurden sogar verschärft, um den Jugendschutz zu stärken. Ein Verkauf von Cannabis an Personen unter 18 Jahren kann jetzt mit einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren geahndet werden.

Die Idee, Cannabis aus den Niederlanden mit nach Deutschland zu bringen, bleibt auch nach der Teil-Legalisierung ein Verstoß gegen das Gesetz. Die Einfuhr von Cannabis aus dem Nachbarland ist nach wie vor verboten. Der einzige erlaubte Import betrifft Cannabissamen aus der EU, die für den Eigenanbau oder für Anbauvereine verwendet werden können.

Für diejenigen, die nicht Mitglied eines Cannabis-Clubs werden möchten, besteht die Möglichkeit des Eigenanbaus. Privatpersonen dürfen bis zu drei weibliche Cannabis-Pflanzen anbauen und die benötigten Samen oder Stecklinge in einem Club erwerben. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Ernte nur für den Eigenkonsum bestimmt ist und nicht an andere weitergegeben werden darf. Der Verstoß gegen diese Regelung kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.

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