Kriminalität und JustizPolitikSaarbrücken

Folgen des Cannabisgesetzes im Saarland: Über 800 Strafen erlassen oder geändert

Das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis hat im Saarland bereits zu 470 erlassenen Strafen geführt. Die Staatsanwaltschaft Saarbrücken hat viele Urteile überprüft und festgestellt, dass Hunderte von Strafen aufgrund der neuen Gesetzgebung entfallen sind. Es handelt sich hauptsächlich um Fälle, in denen der einzige Tatbestand der Besitz von Cannabis für den Eigenkonsum war, was nun in bestimmten Mengen erlaubt ist.

Zusätzlich zu den 470 reinen Erlassfällen gibt es etwa 335 Verfahren, die der Regelung des Straferlasses unterliegen, jedoch müssen Gerichte in diesen Fällen eine neue Strafe festsetzen, da sie als Mischfälle betrachtet werden – Verurteilungen aufgrund verschiedener Delikte. Die Strafen werden reduziert, da der Teil der Verurteilung aufgrund von Cannabisbesitz oder -anbau entfällt.

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Die meisten der erlassenen Delikte betrafen den Besitz von Cannabis, wobei in den meisten reinen Erlassfällen Geldstrafen verhängt wurden. Haftfälle waren im Vergleich zur Gesamtzahl der Verfahren nur sehr selten. Zwei erwachsene Personen wurden im Saarland nach Teil-Erlass oder Strafkürzung seit dem 1. April vorzeitig aus dem Strafvollzug entlassen.

Insgesamt müssen etwa 21.000 Vollstreckungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken überprüft werden, um sicherzustellen, dass sie mit dem neuen Cannabis-Gesetz in Einklang stehen. Rund 3000 Fälle wurden priorisiert überprüft, von denen bisher etwa 800 Verfahren identifiziert wurden, bei denen Strafen erlassen oder geändert werden müssen.

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