Seit einigen Jahren besteht die Pflicht, jede Versicherungsberatung zu protokollieren. Diese Dokumentation kann im Falle eines Beratungsfehlers von entscheidender Bedeutung sein. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten das Beratungsprotokoll daher sorgfältig prüfen, bevor sie es unterzeichnen.
Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft wurden im Jahr 2022 bereits über 16 Prozent aller Versicherungsabschlüsse online abgeschlossen, und dieser Trend ist steigend. Unabhängig vom Abschlussweg ist es für den Verbraucherschutz von großer Bedeutung, dass keine Fehler im Beratungsprozess unterlaufen, da Vermittler oder Versicherer in solchen Fällen haftbar gemacht werden können.
Ein typischer Fall von Falschberatung liegt vor, wenn eine Versicherung im Schadensfall trotz vorheriger Risikoaufklärung nicht leistet. Betroffene haben in solchen Situationen die Möglichkeit, den jeweiligen Vertreter, Makler oder Versicherer auf Schadenersatz zu verklagen, wie Prof. Matthias Beenken von der Fachhochschule Dortmund betont.
Um mögliche Beratungsfehler nachvollziehbar zu machen, führen Versicherungsfachleute Beratungsprotokolle. Peter Grieble von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt davor, diese Protokolle ungeprüft zu unterschreiben, da Verbraucherinnen und Verbraucher nicht verpflichtet sind, dies zu tun. Selbst im Falle einer gültigen Unterschrift, die Vermittler und Versicherer entlastet, sollten Betroffene nicht verunsichert sein, da Gerichte tendenziell verbraucherfreundlich entscheiden.