Die Polizei warnt Käufer und Verkäufer eindringlich vor Betrügern, die auf Verkaufsportalen wie Amazon und Kleinanzeigen aktiv sind. Eine besonders perfide Betrugsmasche namens Dreiecksbetrug hat in letzter Zeit zugenommen. Bei diesem betrügerischen Vorgehen wird ein Smartphone beispielsweise von Verkäufer A angeboten, während Interessent B vorgibt, es über PayPal zu bezahlen und zu erhalten. Gleichzeitig verkauft B das Smartphone jedoch an einen anderen Nutzer C, ohne diesem die wahre Zahlungsadresse mitzuteilen.
Der Höhepunkt des Dreiecksbetrugs tritt ein, wenn B das Smartphone nicht per Post erhalten möchte, sondern einen Freund schickt, um es abzuholen. In diesem Szenario erhält A das Geld von C, während B das Smartphone von A durch den Freund erhält. Letztendlich ist B um ein Smartphone reicher, während sowohl A als auch C Opfer der Betrugsmasche werden. Insbesondere A, der das Smartphone verloren hat und das Geld an C zurückschicken muss, erleidet den größten Verlust. Aufgrund der direkten Übergabe an der Haustür ist für A auch kein Käuferschutz möglich.
Die Verbraucherzentrale Niedersachsen warnt ebenfalls vor einer teuren Betrugsmasche im Onlineshop. Käufer, die Produkte von Privatverkäufern auf Plattformen wie eBay oder Kleinanzeigen erwerben, laufen Gefahr, dass diese Produkte unbemerkt von einem Shop versandt werden. Dies geschieht, indem der Privatverkäufer die Daten des Käufers an den Shop weitergibt. Die brisante Situation tritt dann zutage, wenn der Shop Mahnungen an den Käufer sendet, obwohl bereits eine Bezahlung über die Plattform erfolgt ist. Die Verbraucherzentrale warnt vor diesem Identitätsmissbrauch und rät zur Vorsicht beim Onlineshopping, um nicht Opfer betrügerischer Machenschaften zu werden.
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