Das Verwaltungsgericht in München hat eine bedeutende Entscheidung bezüglich der Schwarzbauten in Wolfratshausen getroffen. Seit sechs Jahren sind drei Einfamilienhäuser am Isarspitz Gegenstand von Streitigkeiten. Nach einem Ortstermin im Juni 2021 stellte das Verwaltungsgericht fest, dass die Abweichungen von der erteilten Baugenehmigung so schwerwiegend seien, dass eine neue Genehmigung erforderlich sei. Der Bauherr wurde daraufhin in letzter Instanz durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesen, da die Häuser nicht den Vorschriften entsprachen.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde am Landratsamt erließ im Jahr 2023 Abrissanordnungen für die drei Gebäude am Isarspitz, gegen die der Bauherr und die Immobilieneigentümerin Einspruch einlegten. Das Verwaltungsgericht in München wird am 13. Juni über diese Klagen gegen den Freistaat Bayern verhandeln. Ebenso werden weitere Verfahren über Klagen der Eigentümerin und einer Mietpartei gegen Duldungsanordnungen stattfinden. Vertreter des Kreisbauamts werden laut Sabine Schmid, Pressesprecherin des Landratsamts, bei der Verhandlung anwesend sein. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts wird in der Region mit Spannung erwartet.