Wirtschaft

Volkswagen-Jahresbericht enthüllt Menschenrechtsverstöße – Kritik an Praktiken in China

Der Volkswagen-Konzern hat in seinem ersten Jahresbericht nach dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz zwei Verstöße gegen die Menschenrechte festgestellt, darunter einen Fall von Lohnsklaverei. Trotz dieser Vorfälle hat der Konzern sich insgesamt positiv bewertet. Die beiden Verstöße waren die einzigen, die bei der Überprüfung der mehr als 60.000 Lieferanten in 90 Ländern gefunden wurden.

Ein besonders schwerwiegender Vorfall betraf einen mittelbaren Lieferanten, also den Zulieferer eines Zulieferers. Hier wurden angemessene Löhne vorenthalten, es kam zu Lohnsklaverei und Verstößen gegen den Arbeitsschutz. Volkswagen reagierte sofort auf diesen Missstand und konnte das Problem beheben. Im zweiten Verstoß ging es um die Verwendung verbotener Chemikalien in Löschmitteln, auch hier reagierte VW umgehend.

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Die Menschenrechtsbeauftragte des Konzerns, Kerstin Waltenberg, betonte, dass Volkswagen daran arbeite, den Umgang mit Risiken zu verbessern. Obwohl das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nicht für das umstrittene Werk und die Teststrecke in der chinesischen Provinz Xinjiang gilt, sieht der Konzern Handlungsbedarf. Uiguren, Angehörige anderer Minderheiten und Menschenrechtsorganisationen berichten von Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang, darunter Zwangsarbeit und Folter.

Es ist wichtig zu beachten, dass das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz seit 2023 in Kraft ist. Größere Unternehmen sind verpflichtet, die Einhaltung von Menschenrechten bei der gesamten Produktion zu überwachen und jährliche Berichte darüber vorzulegen. Im Jahr 2024 wurde die Mitarbeitergrenze, ab der das Gesetz greift, auf 1.000 reduziert. Auch die EU hat ein ähnliches Lieferkettengesetz verabschiedet.

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