Das Verwaltungsgericht in Potsdam entschied, dass das von der Stadt Potsdam verhängte Einreiseverbot für den österreichischen Rechtsextremisten Martin Sellner rechtswidrig war. Der ehemalige Kopf der rechtsextremen Identitären Bewegung in Österreich hatte gegen das bundesweite Einreiseverbot geklagt und erhielt Recht. Die Behörde teilte mit, dass das Einreiseverbot vorerst nicht durchgesetzt werden dürfe.
Das Gericht stellte fest, dass der Widerspruch, den Sellner erhob, voraussichtlich erfolgreich sein würde. Die behördliche Verfügung wurde nach Prüfung als rechtswidrig eingestuft. Als Reaktion auf die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam besteht die Möglichkeit, beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg Beschwerde einzulegen.
Hintergrund des Falls war ein Treffen radikaler Rechter in einer Potsdamer Villa, an dem Sellner im November 2023 teilnahm und über den Begriff der Remigration sprach. Sellner propagiert die Massenauswanderung von Menschen mit ausländischen Wurzeln, einschließlich deutscher Staatsbürger. Berichten zufolge waren AfD-Mitglieder, Vertreter der CDU und der Werteunion an dem Treffen beteiligt.
Die Brandenburger Landeshauptstadt hatte das Einreiseverbot gegen Sellner nach dem Treffen erlassen und ihm für drei Jahre das Recht auf Freizügigkeit in Deutschland aus Gründen der öffentlichen Ordnung und Sicherheit entzogen.