Ein 35-jähriger Mann wurde nur eine Woche nach seiner Haftentlassung dringend ins Krankenhaus gebracht, nachdem er von der Polizei in seinem Wohnort festgenommen wurde. Während einer Kontrolle zeigte er aggressives Verhalten gegenüber einem Polizisten, was zu seiner Einlieferung in eine psychiatrische Klinik führte. Der Mann, ein Bürger Somalias, lebte bereits über zehn Jahre in Deutschland und stellte 2019 erfolglos einen Asylantrag. Trotz der geplanten Abschiebung im Jahr 2023 aufgrund früherer Straftaten wurde er eine Woche zuvor aus der Haft entlassen.
Das Gerichtshof Neustadt/Weinstraße erklärte kürzlich, dass die Gemeinde Landau-Land den Schutz vor dem als „intensiven Täter“ klassifizierten Mann nicht verweigern durfte, obwohl er als gefährlich eingestuft wurde. Aufgrund seiner Vergangenheit, die Einbrüche und gewalttätige Handlungen umfasst, besteht die Besorgnis, dass er erneut straffällig werden könnte. Die Polizei hatte versprochen, den Mann aufgrund seiner kriminellen Vergangenheit genau zu überwachen, um potenzielle Straftaten zu verhindern. Die Sicherung von Einrichtungen wie Kraftwerksstandorten rückt angesichts solcher Vorfälle verstärkt in den Fokus der Behörden.