Darmstadt-Dieburg

Landkreis Darmstadt-Dieburg kündigt Mitgliedschaft in Stradadi GmbH – Auswirkungen auf Straßenbahnnetz

Der Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg plant seinen Ausstieg aus der Stradadi GmbH, einer kommunalen Projektgesellschaft, die den Straßenbahnnetzausbau von Darmstadt in drei Landkreiskommunen vorantreibt. Dieser Ausstiegsbeschluss, der dem Kreistag am 17. Juni vorgelegt wird, sieht vor, dass die Mitgliedschaft des Landkreises an der Stradadi GmbH zum 31.12.2024 gekündigt wird, und keine weiteren Planungsschritte beschlossen werden. Die Kündigungsfrist beträgt 24 Monate, was bedeutet, dass die Mitgliedschaft des Landkreises bis Ende 2026 enden würde.

Die Stradadi GmbH wurde 2021 gegründet und hat als Gesellschafter das Darmstädter Verkehrsunternehmen Heag mobilo mit 50,2 Prozent sowie die Stadt Darmstadt und den Landkreis Darmstadt-Dieburg mit je 24,9 Prozent Beteiligung. Ursprünglich sollte die Stradadi den Ausbau des Straßenbahnnetzes nach Roßdorf, Groß-Zimmern und Weiterstadt vorantreiben, um die Mobilität der Zukunft in Darmstadt zu gewährleisten.

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Die Entscheidung des Kreises, aus der Projektgesellschaft auszusteigen, stößt auf Kritik seitens der Grünen in Darmstadt und im Landkreis. Sie bezeichnen den Ausstiegsbeschluss als „fatalen Fehler“ und werfen dem Kreis vor, den Straßenbahnausbau in den Kreis zu blockieren. Vize-Landrat Köhler verteidigt den Ausstieg und betont, dass die finanzielle Lage des Kreises die Bereitstellung von Mitteln für den Betrieb neuer Straßenbahnlinien unmöglich macht.

Für den Bau und Betrieb neuer Straßenbahnlinien würden erhebliche Kosten anfallen, die derzeit nicht vom Kreis getragen werden könnten. Sollte sich die finanzielle Situation des Kreises in Zukunft verbessern und das Interesse an der Straßenbahn bestehen bleiben, könnte die Heag mobilo GmbH, an der der Landkreis ebenfalls beteiligt ist, die weitere Planung und den Bau übernehmen. Der Ausstieg aus der Stradadi bedeutet somit nicht zwangsläufig das Ende des Straßenbahnprojekts, sondern die Möglichkeit, bei Bedarf neu zu entscheiden.

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